Zu den handelsrechtlichen Pflichten eines Unternehmens gehört die Erstellung eines Jahresabschlusses. Gerne übernehmen wir dies für Sie, aufbauend auf der von Ihnen oder durch uns erstellten Finanzbuchführung. Dabei werden selbstverständlich alle gesetzlichen Anforderungen beachtet, die für bestimmte Unternehmensformen gelten. Durch unterjährige Gewinnhochrechnungen, Analysen und Prognosen wird der Jahresabschluss keine Überraschungen mehr für Sie beinhalten.
Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch über die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren Jahresabschluss, der Ihre Bedürfnisse gegenüber Kreditinstituten und Finanzamt berücksichtigt.