Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung von kleinen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften
Die Anforderungen an die Erstellung eines Jahresabschlusses sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Für Unternehmen gelten dabei immer höhere Anforderungen an Rechnungslegung, Transparenz und Risikomanagement. Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbH) und Privatstiftungen. Es kann aber auch freiwillig – also ohne rechtliche Verpflichtung – eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden.
Die Organe einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt. Aufgabe der Wirtschaftsprüfer ist es, die Buchführung und die Bilanzierung im Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerks sagt somit nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass die im Jahresabschluss dargestellte wirtschaftliche Lage unter Beachtung des HGB und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Unabhängig geprüfte Jahres- und Konzernabschlüsse, ob gesetzlich vorgeschrieben oder auf freiwilliger Basis, stärken das Vertrauen in der Öffentlichkeit.
Prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen
Durch die prüferische Durchsicht wird die Glaubwürdigkeit der in den Jahresabschlüssen enthaltenen Informationen erhöht. Sie ist keine Abschlussprüfung, aber eine kritische Würdigung des Jahresabschlusses und ggf. des Lageberichts auf Grundlage bestimmter Plausibilitätsbeurteilungen. Dabei kann sich die prüferische Durchsicht sowohl auf den gesamten Jahresabschluss als auch auf nur bestimmte, wertrelevante Teile des Jahresabschlusses beziehen. Die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen ist eine freiwillige Maßnahme, die jedoch zunehmend von Banken bei der Vergabe von Krediten verlangt wird.